Jetzt ist es endlich passiert – der Bundesminister hat eine neue Maklerverordnung erlassen in der die Höchstprovisionen für Mieten neu geregelt werden.
Ab 1. 9.2010 reduziert sich für Mieter die maximale Provision von 3 auf 2 Monatsmieten. Bei befristeten Mietverträgen bis max. 3 Jahre beträgt die Provision nur mehr 1 Monatsmiete statt 2 Mieten. Diese Provisionssätze gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, nicht für gewerbliche Immobilien. Die Miete, als Basis für die Provisionsberechnung setzt sich immer aus der Monatsmiete inkl. der Betriebskosten exkl. MwSt. zusammen. Bei Verrechnung der Provision wird dann wieder 20% MwSt. hinzugerechnet.
Diese neue Verordnung, die bereits seit mehreren Jahren diskutiert wird, tritt natürlich knapp vor der Wiener Landtagswahl in Kraft. Ein Schelm der vermuten würde, dass das in irgendeinem Zusammenhang steht?! Vor allem wenn man bedenkt, dass der Großteil des Marktes für Wohnungsmieten auf Wien konzentriert ist.
Wie ich bereits in einem früheren Blogbeitrag geschrieben habe, besteht in Wien eine besondere Situation. Einige Makler haben sich auf den Mietmarkt spezialisiert und arbeiten mit Hausverwaltungen zusammen, die alle Leerstände an sie übergeben. Dafür bezahlen sie aber keine Provision von seitens des Vermieters, sondern verlangen sogar noch einen Teil der Provision des Mieters ein. Andere Hausverwaltungen haben eine Maklerfirma als Tochtergesellschaft und vermitteln die eigenen Immobilien. Für diese Spezies wurde jetzt die Provision noch zusätzlich halbiert.
Wenn man Vollkostenrechnung betreibt, dann kommt man bald darauf, dass sich die qualitativ hochwertige Vermittlungstätigkeit zur Vermietung von preiswerten Mietwohnungen für Makler einfach nicht mehr auszahlt, wenn er nur die Provision vom Mieter erhält. Es wird daher nötig sein, entweder die Vermieter zur Kassa zu bitten, oder Kosten- und Qualitätsreduktionen einzuführen. Oder eben diesen Markt nicht mehr anzugreifen.
Je weniger Qualität die Dienstleistung des Maklers hat, desto eher wird er es nicht schaffen, sich beim Vermieter durchzusetzen um dort eine Abgeber Provision zu erhalten. Also werden diese Makler entweder vom Markt verschwinden oder sie werden viel mehr arbeiten müssen. Denn wenn die Provision um 1/3 oder mehr gekürzt wird dann muss man eben um 1/3 mehr Objekte vermitteln. Wenn es die Objekte am Markt überhaupt gibt. Aber alle anderen Makler müssen dann auch um 1/3 mehr vermitteln und somit wird in gewissen Bereichen ein Maklersterben einsetzen. Diejenigen, die glauben, dass die Makler alle reich sind, seien darauf hingewiesen, dass der Durchschnitt der Immobilienmakler wahrscheinlich weniger verdient und mehr arbeitet als der durchschnittliche Angestellte.
Trotzdem geselle ich mich nicht zu den Kollegen, die einen großen Aufschrei machen und über die neue Verordnung bestürzt sind. Manche wollen sogar rechtlich gegen die neue Verordnung vorgehen. Das halte ich überhaupt nicht für sinnvoll.
Ich denke, wir Makler sollten einfach unseren Job gut machen, um hohe Qualität unserer Dienstleistung bemüht sein und somit sollten wir es schaffen auch vom Vermieter einen Provisionsanteil zu erhalten. Das wird zwar ein Umdenken am Markt verursachen, aber es macht die Aufteilung gerechter. Denn in Wahrheit arbeitet der Makler mehr für den Vermieter, als für den Mieter. Daher entsteht auch oft dieses Unrechtsgefühl der Mieter, der sieht, dass der Makler mit ihm vielleicht 2-3 Stunden Zeit verbracht hat und er soll dafür 3 Monatsmieten bezahlen. Dass der Makler bereits einen sehr hohen Zeitaufwand davor hatte, das sieht der Mieter ja nicht.






