Mit 22. Dezember 2010 wurden vom Nationalrat zahlreiche Gesetzesänderungen beschlossen.
Die 2 wesentliche Änderungen für Immobilienkäufer sind:
1, Erhöhung der Grundbucheintragungsgebühr um 0,1% auf 1,1%
Die Erhöhung fiel mit 0,1% relativ moderat aus. Ich hätte eher 0,5% Erhöhung erwartet.
Änderung des Gerichtsgebührengesetzes:
1. Eintragungen (Einverleibungen) zum Erwerb des Eigentums und des Baurechtes,vom Wert des Rechtes 1,1 vH
2, Wegfall der Kreditgebühr von 0,8% der Kreditsumme
Endlich ist diese in Europa einzigartige Gebühr gefallen. Personen die einen Kredit aufnehmen wurden zusätzlich zu den Kreditgebühren der Bank noch mit einer Abgabe an den Staat bestraft. Diese wurde jetzt ersatzlos gestrichen.
Änderung des Gebührengesetzes von 1957
§ 33 TP 8 Darlehensverträge nach dem Wert der dargeliehenen Sache 0,8 v.H. – wird ersatzlos gestrichen
Für Immobilienkäufer wirkt sich das Sparpaket insgesamt eher positiv aus. In den meisten Fällen werden Immobilienkäufe zumindest teilweise über Kredite finanziert. Wenn z.B. ein durchschnittlicher Kreditanteil von 50% der Kaufsumme aufgenommen wird, erspart sich der Käufer durch Wegfall der Kreditgebühr 0,4% des Kaufpreises. Für die Erhöhung der Eintragungsgebühr stehen 0,1% entgegen, was insgesamt einen durchschnittlichen Vorteil von 0,3% der Kaufsumme ergibt.
Also somit erhalten Immobilienkäufer durch das Sparpaket sogar noch eine kleines Weihnachtsgeschenk….